Verwaltung und Stockwerkeigentum


Dank unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie bei der Begründung von Stockwerk- und Miteigentum und erstellen die nötigen Reglemente für Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeobjekte.

 

Ebenso übernehmen wir im Anschluss auch die Verwaltung Ihrer Liegenschaft und entlasten Sie von sämtlichen administrativen Belangen.

  • Ueberprüfen geplanter STEG-Projekte resp. Umwandlung bestehender MFH in STEG.
  • bei Eignung Aufteilung in Stockwerkeigentum 
  • Festlegung der Sondernutzungsrechte 
  • Festlegung der gemeinschaftlichen Räume, Umgebung und Bauteile
  • Regelung für Aussenabstellplätze, Gartensitzplätze, Gartenanteile etc. 
  • Zeichnen der Aufteilungspläne inkl. Zuweisung der entsprechenden Flächen
  • Wertquotenberechnung 
  • Begründungsurkunde für Stockwerkeigentum resp. Miteigentum erstellen 
  • Reglemente für Stockwerkeigentum resp. Miteigentum 
  • Reglemente für Garagen und Einstellhallen 
  • Festlegung Verteilschlüssel für Nebenkosten, Unterhalt, Erneuerungsfonds
  • Anmeldung und Eintrag im Grundbuch